AGB 

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bezeichnet „BROTKULTUR“ die Brotkultur – Hasenauer Georg e.U. 

Die gegenständlichen AGB gelten für alle Rahmen- und Einzelverträge aller Art, welche der Verkäufer mit BROTKULTUR abschließt, sofern im jeweiligen Rahmenvertrag oder dem jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und ein Abweichen von den AGB ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer stimmt ausdrücklich und unwiderruflich den AGB für all diese Anwendungsfälle zu. 

Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten nur dann und nur insoweit, als im jeweiligen Vertrag ausdrücklich und schriftlich die Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen des Verkäufers vereinbart wurde. Die AGB gelten daher auch, wenn in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers Gegenteiliges vorgesehen ist und diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. 

Vom Verkäufer gelegte Offerte sind stets unentgeltlich, d.h. gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren. 

Bei ständiger Geschäftsbeziehung gelten spätere, auch mündlich erteilte Aufträge/Rahmenverträge und darauf aufbauende (Einzel-) Kaufverträge, selbst ohne gesonderten Hinweis darauf, als zu den AGB erteilt. 
 

Lieferung 

Der erteilte Auftrag darf ohne Zustimmung von BROTKULTUR weder teilweise noch ganz an Subunternehmen weitergegeben werden. 

Bei Nichteinhaltung des Liefertermins steht BROTKULTUR unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Forderungen und gleichgültig, weshalb die Verzögerung eintrat, das Recht zu, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. 

Sobald eine Lieferverzögerung für den Verkäufer erkennbar ist, hat er BROTKULTUR unter Angabe der Gründe und der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung zu verständigen. Um Nachteile abzuwenden, ist BROTKULTUR auch dazu berechtigt, den Liefergegenstand teilweise oder zur Gänze auf Kosten des Verkäufers von anderen Lieferanten zu beziehen, wobei die in diesem Zusammenhang erwachsenden Differenzkosten und mit dem Deckungsgeschäft verbundene weitere Kosten vom Verkäufer zu tragen sind. Alleinige Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Umstand in der Sphäre des Verkäufers liegt. 

Soweit den Verkäufer oder einen seiner Gehilfen oder Zulieferer/Produzenten (und deren Gehilfen) an der Lieferverzögerung ein wie immer geartetes Verschulden treffen sollte, ist der Verkäufer darüberhinausgehend verpflichtet, BROTKULTUR alle (über die Kosten des Deckungsgeschäftes hinausgehenden) wie auch immer gearteten Schäden zu ersetzen, insbesondere auch den entgangenen Gewinn. 

Die vorbehaltlose Annahme oder Bezahlung einer verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen dar. 
 

Versand / Übergabe / Dokumentation 

Ohne entsprechende Versandunterlagen wird die Lieferung nicht als Auftragserfüllung übernommen bzw. weiter behandelt, sondern lagert auf Gefahr und Kosten des Verkäufers. 

Die Versandunterlagen haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten: Produzent/Lieferant, genaue Produktbezeichnung, Hinweis auf Besteller und/oder Bestelldatum, Menge/Gewicht, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, ggf. Hinweis auf kontrolliert biologischen Anbau (kbA) bzw. Bio-Ware. 

Die Versandpapiere müssen immer eine eindeutige Warenrückverfolgbarkeit gewährleisten. Spezifische Bestellnummern und Qualitätsparameter von BROTKULTUR sind auf dessen Wunsch in den Lieferpapieren anzuführen. 

Der Verkäufer hat ohne gesondertes Entgelt alle die vertragsgegenständliche Ware und deren Zulassung sowie den Nachweis der vertraglich vereinbarten Qualität betreffenden Dokumentationen und Prüfzeugnisse von hierzu innerhalb der EU zugelassenen Prüflabors unaufgefordert an BROTKULTUR zu übergeben. Die Lieferung hat sachgemäß und transportmittelgerecht verpackt, insbesondere aber nach den Versandvorschriften von BROTKULTUR unter hygienisch einwandfreien Bedingungen abgefertigt zu werden. 

Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen allen in Österreich zum Zeitpunkt des jeweiligen Versandes geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Ware mit beschädigter Verpackung wird nicht übernommen. 

Rohstoffe und Zutaten müssen auf sauberen Kunststoffpaletten (Hygienepaletten) angeliefert werden. Hinsichtlich der Rückführung entladener Paletten hat der Verkäufer den Anweisungen von BROTKULTUR Folge zu leisten. Aus der Nichtbeachtung dieser Anweisungen entstehende Schäden trägt der Verkäufer. Waren werden ausschließlich in ARA-entpflichteten Verpackungen oder in Mehrweggebinden übernommen. 

Die Warenübernahme ist nur werktags Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr möglich. In jedem Falle hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass der jeweilige Frachtführer BROTKULTUR mit angemessener Vorlauffrist das voraussichtliche Eintreffen der Lieferung avisiert. 

Die Auslieferung (Zustellung) der Rohstoffe an BROTKULTUR hat – soweit mit BROTKULTUR schriftlich keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – innerhalb einer Frist von 3 Werktagen (exklusive Bestelltag) nach Einlagen der Bestellung beim Verkäufer zu erfolgen. 

Für Entladehilfen wie Hebebühnen, Hubwagen, etc., hat der Verkäufer Vorsorge zu treffen. Lieferanweisungen von BROTKULTUR ist Folge zu leisten. 
 

Preis 

Die Preise verstehen sich als Festpreise exklusive Umsatzsteuer, die alle im Zusammenhang mit der Lieferung und Leistung stehenden Aufwendungen des Verkäufers beinhalten. Insbesondere beinhalten die Preise alle Kosten für Verpackung, Transport und Entladung (geliefert frei Rampe; Entladung durch den Verkäufer), alle Zölle und Abgaben. Preiserhöhungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch BROTKULTUR. 
 

Rechnung

Rechnungen sind nach ordnungsgemäßer Lieferung (Leistung) unter Einhaltung der jeweils in Österreich geltenden umsatzsteuerrechtlichen Formvorschriften direkt dem jeweiligen Lieferungs- / Leistungsempfänger zu übermitteln. Auf den Rechnungen sind - sofern zutreffend - außer der Angabe des jeweiligen Rahmenvertrages sämtliche Bestelldaten, die Versandart und der Lieferschein zu vermerken. Die Rechnungen müssen allen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben genügen. 
 

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung auf ein vom Verkäufer schriftlich bekanntzugebendes Konto innerhalb von 14 Tagen nach vertragskonformen Waren- und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. Wird die Rechnung erst nach Auslieferung übergeben, ist für den Lauf der Skontofrist der Eingang der vertragskonformen Rechnung bei BROTKULTUR maßgeblich. 

Erfolgen regelmäßig mehr als 2 Lieferungen pro Monat an BROTKULTUR, so gilt eine Monatsrechnung unter oben angeführten Zahlungskonditionen als vereinbart. 

Davon abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BROTKULTUR. 
Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung (Leistung) und damit insbesondere keinen Verzicht auf BROTKULTUR zustehende Ansprüche. 
 

Zessionsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber BROTKULTUR ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von BROTKULTUR zulässig.
 

Gewährleistung / Haftung

Der Verkäufer leistet gegenüber BROTKULTUR Gewähr, dass die Ware oder Dienstleistung den geforderten Eigenschaften entspricht und die Lieferung dieser Waren bzw. die Erbringung der Dienstleistungen an BROTKULTUR gemäß den AGB erfolgt. 

Insbesondere leistet der Verkäufer dafür Gewähr, dass die jeweilige Ware alle nationalen und EU-rechtlichen Normen, insbesondere lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sowie den einschlägigen ÖNORMEN entspricht und uneingeschränkt für den vorgesehenen Verwendungszweck, nämlich der Verarbeitung in Bäckereibetrieben zur Herstellung von Nahrungsmitteln tauglich und in mikrobiologisch völlig unbedenklichem Zustand ist. Soweit die vorstehend angeführten oder einzelvertraglich definierten Normen und Standards einen unterschiedlichen Qualitätsstandard festlegen sollten, gilt der jeweils höhere Qualitätsstandard als vereinbart. Sofern keinerlei besondere Qualität vereinbart sein sollte, schuldet der Verkäufer die Lieferung von Ware in erstklassiger Qualität.

Der Verkäufer garantiert, dass die Ware nicht gentechnisch verändert ist und auch nicht aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen wurde. 

Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist und unter keinem Eigentumsvorbehalt steht. 

Unbeschadet weitergehender Ansprüche und Forderungen von BROTKULTUR haftet der Verkäufer dem Vorgenannten in jedem Falle verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden und Folgeschäden, welche aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder generell von Qualitätsmängeln der vom Verkäufer gelieferten oder zu liefernden Ware oder Dienstleistung entstehen. Von dieser verschuldensunabhängigen Ersatzpflicht umfasst ist daher insbesondere der Ersatz von Kosten für Rückrufaktionen der unter Verwendung des mangelhaften Rohstoffes hergestellten Waren, der Ersatz der Kosten und Aufwendungen für die Produktion, Lagerung, Transport und Entsorgung dieser Produkte sowie die Abgeltung von Ersatzforderungen Dritter (insbesondere von Kunden von Brotkultur).

Der Verkäufer haftet ohne jede Einschränkung für Fehlleistungen der von ihm zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eingesetzten Gehilfen. Insbesondere haftet der Verkäufer für Schlechtleistungen seiner Vorlieferanten und Produzenten und der von diesen eingesetzten Hilfskräften und Gehilfen wie für sein eigenes Verhalten. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Kalendermonate und beginnt bei Erkennbarkeit des Mangels mit der Übernahme der Ware durch bzw. der Erbringung der Dienstleistung an BROTKULTUR (für die betreffende Teilmenge) zu laufen. Für alle anderen Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erkennbarkeit. Geht das Mindesthaltbarkeitsdatum über den Zeitraum von 24 Kalendermonaten (ab Übernahme durch BROTKULTUR) hinaus, erstreckt sich die Gewährleistungsfrist auf dieses Datum. Für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel gegenüber dem Verkäufer außergerichtlich gerügt wird, verlängert sich die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen um weitere zwölf Kalendermonate. Die Frist zur Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gemäß § 933b ABGB wird mit 12 Kalendermonaten ab Erfüllung der jeweils eigenen Gewährleistungspflicht festgesetzt. 

Für den Fall, dass den Verkäufer, den von diesem eingesetzten Gehilfen, Vorlieferanten und Produzenten oder den von diesen jeweils eingesetzten Hilfskräften und Gehilfen an der eingetretenen Vertragsverletzung ein wie immer geartetes Verschulden treffen sollte, haftet der Verkäufer BROTKULTUR uneingeschränkt für alle aus der Vertragsverletzung resultierende Schäden, insbesondere für den entgangenen Gewinn. 

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass BROTKULTUR keine Rüge- oder Überprüfungsverpflichtung der angelieferten Ware trifft. Die Rügeobliegenheit gem. §§ 377, 378 UGB wird ausdrücklich abbedungen. 

BROTKULTUR hat im Falle der Gewährleistung unbeschadet der gesetzlichen Möglichkeiten das Recht, selbst wenn der Mangel geringfügig ist, nach dessen Wahl kostenlose Ersatzlieferung, Wandelung, kostenlose Beseitigung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen oder den Mangel auf Kosten des Verkäufers beheben zu lassen. Mit vollendeter Mangelbehebung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Sollte auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eine Nachfrist erforderlich sein, gilt jedenfalls ein Zeitraum von zwei Wochen als angemessen. 

Für den Fall, dass BROTKULTUR von Dritten aufgrund von Mängeln der gelieferten oder zu liefernden Ware/Dienstleistung oder sonstiger Schlechtleistungen oder Vertragsverletzungen des Verkäufers oder der von diesem eingesetzten Gehilfen oder Produzenten/Vorlieferanten (oder den von diesen eingesetzten Gehilfen) in Anspruch genommen und zum Ersatz herangezogen werden sollte (insbesondere unter Berufung auf die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes), verpflichtet sich der Verkäufer verschuldensunabhängig dazu, BROTKULTUR hinsichtlich solcher Ansprüche und Forderungen Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten. 
 

Der Verkäufer hat etwaige Lagerungs- und Betriebsvorschriften in deutscher Sprache unaufgefordert mit der Lieferung zu übermitteln, andernfalls er für aus Unkenntnis dieser Vorschriften entstandene Schäden haftet. 

Das Auftreten von Streitigkeiten berechtigt den Verkäufer nicht, Lieferungen und/oder Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen. 
 

Versicherungspflicht

Der Verkäufer verpflichtet sich zum Abschluss einer dem jeweiligen Volumen eines Rahmenvertrages und der damit übernommenen Verpflichtungen angemessenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (inklusive Rückrufkosten und Produktvermögensschäden). 
 

Fertigungsunterlagen

Beigestellte Spezifikationen, Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe bleiben Eigentum von BROTKULTUR. BROTKULTUR kann über diese frei verfügen und diese sind als solche zu kennzeichnen. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung der Aufträge verwendet und betriebsfremden dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Sie sind nach Auslieferung des Auftrages kostenlos zu retournieren. 
 

Geistige Eigentumsrechte / Geheinhaltung 

Der Verkäufer hat BROTKULTUR bei aus der Lieferung und/oder Leistung entstehenden patent-, musterschutz- oder urheberrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten und den uneingeschränkten Gebrauch der gelieferten Sachen und/oder erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Der Verkäufer verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Informationen und Unterlagen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit BROTKULTUR bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen zu verwenden. Diese Verpflichtungen sind auf allfällige Sublieferanten zu übertragen. 
 

Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist die in der jeweiligen Einzelbestellung vorgeschriebene Empfangsstelle. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. 
 

Höhere Gewalt

Für den Fall von Ereignissen, welche die Belieferung von BROTKULTUR mit bereits bestellter Ware bzw. der Erbringung von bereits bestellter Dienstleistung wirtschaftlich sinnlos machen und welche BROTKULTUR nicht verschuldet hat, ist BROTKULTUR nach seiner Wahl berechtigt, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten oder diesen für eine von ihm bestimmte Dauer hinsichtlich des Zeitpunkts der Lieferung / der Dienstleistungserbringung ruhend zu stellen. Weder der Rücktritt noch die Sistierung lösen Ansprüche des Verkäufers aus. 
 

Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. der AGB bedürfen der Schriftform. Von diesem Schriftformgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. 
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird automatisch durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
 

Rechtswahl / Gerichtsstand 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und BROTKULTUR kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf) sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen BROTKULTUR und dem Verkäufer ist das Landesgericht 6020 Innsbruck.